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            Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen  | 
         
       
      
        
           
            
              -  Vertragsgegenstand und Parteien 
                
 
                Die Firma Cape Coral Vermietungs- und Immobilienservice, im Folgenden 
                "CCVS" genannt, handelt als Vermittler für die Vermietung von 
                Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen 
                dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjekts abgeschlossen. 
                Die Firma "CCVS" vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen, 
                noch tritt sie gar als Reiseveranstalter auf. Dies vorausgeschickt, 
                sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages 
                die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten 
                Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist. 
                 
               
              - Abschluss des Mietvertrages 
                
 
                Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und 
                Eigentümer der jeweiligen Immobilie sind die von der Firma "CCVS" 
                herausgegebenen Objektinformation, in denen das jeweilige Mietobjekt 
                mit den individuellen zusätzlichen Mietbedingungen und Mietpreisen 
                vorgestellt wird. Die in unseren Objektinformationen oder sonstigen 
                Unterlagen angegebenen Preise betreffen den Zeitraum der jeweiligen 
                Herausgabe dieser Unterlagen. Soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt 
                werden, sind sie unverbindlich. Preisänderungen zwischen Herausgabe 
                dieser Unterlagen bzw. Kataloge und Vertragsschluss bleiben daher 
                vorbehalten. Die Mieter übersenden als Vertragsangebot auf dem 
                dafür vorgesehenen Formular eine schriftliche Mietanmeldung an 
                die Firma "CCVS". Der Mieter hält sich an dieses Vertragsangebot 
                eine Woche gebunden. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung 
                der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung (Bestätigung) zustande, 
                die entweder durch den Eigentümer selbst oder durch die Firma 
                "CCVS" in Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet ist. Die 
                Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte 
                Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie 
                eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjekts. Eine Abänderung 
                des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich, 
                wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Für den diesbezüglichen 
                Aufwand ist die Firma "CCVS" berechtigt eine Pauschalvergütung 
                von 50,00 EUR zu berechnen.  
                 
               
              - Nebenkosten 
 
                Die Kosten für Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit anfallen, 
                sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei denn, dass 
                in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. 
                Wasser, Strom und Gas sowie die Kosten einer Endreinigung des 
                Mietobjektes sind nicht im Mietpreis enthalten und zusätzlich 
                zu erstatten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich 
                vereinbart. Der zurzeit gültige Verbrauchspreis beträgt bei Strom 
                0,30 EUR per KW/h für Wasser 2,80 EUR/m³ und Gas 3,50 EUR/m³. 
                 
                 
               
              - Kaution 
 
                Ist in der Objektinformation die Gestellung einer Kaution für 
                das Objekt vorgesehen, so ist diese Kaution mit der zweiten Rate 
                des Mietzinses an den Vermieter zu zahlen. Die Kaution wird unverzinst 
                ca.4 Wochen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter abgerechnet. 
                Mit der Kaution werden die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser Mietbedingungen 
                verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung von vom Mieter 
                am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution 
                bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung 
                von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die 
                Beweislast umgekehrt.  
                 
               
              - Zahlungen 
 
                Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten Anzahlungsbetrag 
                innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an die Firma "CCVS", 
                auf ein von ihr angegebenes Konto. Der über den Anzahlungsbetrag 
                geschuldete restliche Mietzins ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn 
                auf dem angegebenen Anderkonto des Vermittlers eingehend zu zahlen. 
                Zu diesem Zeitpunkt sind auch die in der Mietbestätigung ausgewiesenen 
                Kosten für Endreinigung auszugleichen. Bei Zahlungen gehen etwaige 
                Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der Mieter 
                die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den 
                Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der 
                schriftlich mit eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Tritt 
                der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der 
                Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen, 
                sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung 
                vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur möglich, eine Ersatzvermietung 
                zu einem geringeren als den vertraglich vereinbarten Mietpreis 
                vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz als Schadenersatz 
                zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die vertraglich vereinbarte 
                Anzahlung bei der Firma "CCVS" zur Abgeltung des durch den Nichtmietantritt 
                entstehenden weiteren Schaden. Die Geltendmachung eines höheren 
                bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter ist 
                durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen .  
                 
               
              - An- und Abreise 
 
                Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 17:00 Uhr übernommen und 
                muss am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zurückgegeben werden. 
                Sofern der Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss 
                dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt 
                ist vom Mieter spätestens 2 Tage vor dem Abreisetag mit einem 
                Beauftragten des Vermieters vor Ort zu vereinbaren. Sofern der 
                Mieter der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt, 
                ist er verpflichtet, die dem Vermieter hieraus entstehenden Schäden 
                abzugelten. Diese werden dem Mieter mitgeteilt und mit der von 
                dem Mieter geleisteten Kaution verrechnet, sofern diese hierzu 
                ausreicht.  
                 
               
              - Haustiere 
 
                Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich 
                untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien 
                schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich 
                vermerkt ist.  
                 
               
              - Nutzungsberechtigte 
 
                Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind 
                während der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das 
                Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige 
                oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich 
                ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen, 
                das Mietobjekt dritten Personen ganz oder teilweise zu überlassen 
                oder Gäste aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung des Vertreters 
                des Vermieters vor Ort einzuholen oder den Vermittler per Fax 
                zu benachrichtigen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, 
                den vereinbarten Mietzins anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag 
                mit der Kaution zu verrechnen. Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter 
                durch den Mieter berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung 
                des Mietvertrages ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten. 
                 
                 
               
              -  
                
Mietobjekt 
                   
                  Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten 
                  Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich 
                  bewohnbar ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber 
                  einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche 
                  verschiedene Personen genutzt wird und daher einer erhöhten 
                  Abnutzung unterliegen kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen 
                  Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z.B. 
                  fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche 
                  kurzzeitige vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle 
                  und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte 
                  etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder 
                  zu Schadenersatz. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen 
                  ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen 
                  Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt des 
                  Vermieters ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen, 
                  Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser 
                  Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen 
                  auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines 
                  Beauftragten zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die 
                  deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur 
                  Mietpreisminderung, wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten 
                  des Vermieters auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung 
                  aufgefordert hat und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen 
                  Frist nicht beseitigt worden ist. Eine Haftung für Schäden am 
                  Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht 
                  werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch 
                  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines 
                  lokalen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, 
                  die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen 
                  ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt 
                  und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. 
                  Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die 
                  in den Unterlagen der Firma "CCVS" enthaltenen Objektbeschreibungen 
                  basieren auf Angaben des jeweiligen Eigentümers. Obwohl die 
                  Firma "CCVS" die angebotenen Objekte stichprobenartig überprüft, 
                  ist eine Haftung der Firma "CCVS" für den Inhalt der Prospekte 
                  ausgeschlossen, soweit "CCVS" nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig 
                  gehandelt hat .  
                   
                 
               
              - Sorgfaltspflichten des Mieters 
                
 
                Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, 
                alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und 
                aufzubewahren sowie alle während der Mietzeit entstandenen Schäden 
                und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt dem Eigentümer oder seinem 
                Beauftragten vor Ort sowie der Firma "CCVS" unverzüglich zu melden, 
                da ansonsten - z.B. nach Rückkehr - seitens des Vermittlers keinerlei 
                Einfluss-möglichkeit mehr besteht, bzw. "CCVS" seitens der jeweiligen 
                Eigentümer nicht mehr zum eingreifen befugt ist. Die Meldung an 
                die Firma "CCVS" erfolgt per E-Mail oder Telefax. Bei der Ankunft 
                festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer Frist von 
                24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf dieser 
                Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass der Mieter 
                beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht wurden. 
                Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden 
                Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und 
                die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen 
                die Kosten für die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag, 
                so hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden 
                Schadensbetrag unverzüglich auszugleichen. Für die Einhaltung 
                der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften ist 
                der Mieter verantwortlich.  
                 
               - Reinigung und Instandhaltung 
                
 
                Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung 
                des Mietobjekts. Das Objekt ist bei der Übergabe in besenreinem 
                Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken in 
                den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Diese Behälter 
                sind einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche Müllabfuhr 
                an den Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr ist beim 
                Beauftragten vor Ort zu erfragen. Einrichtungsgegenstände sind 
                in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten und 
                in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter 
                dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, 
                diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten 
                des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden 
                ebenfalls mit der Kaution verrechnet.  
                 
               
              - Salvatorische Klausel 
 
                Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen schriftlich 
                erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung 
                ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung 
                im Übrigen nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann 
                die gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite 
                haften für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen 
                als Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen 
                des Vermieters entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen 
                der Mieter gilt die erste dem Vermieter zugegangene Erklärung. 
                 
                 
               
              Für Rechtsstreitigkeiten aus dem 
                Mietvertragsverhältnis gilt deutsches Recht.  
              Stand 20.04.18 
             
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