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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen |
- Vertragsgegenstand und Parteien
Die Firma Cape Coral Vermietungs- und Immobilienservice, im Folgenden
"CCVS" genannt, handelt als Vermittler für die Vermietung von
Ferienimmobilien. Vertragliche Beziehungen werden lediglich zwischen
dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjekts abgeschlossen.
Die Firma "CCVS" vermittelt insbesondere weder Reiseleistungen,
noch tritt sie gar als Reiseveranstalter auf. Dies vorausgeschickt,
sind sich die Parteien darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages
die Vermietung einer Ferienimmobilie (Mietobjekt) für einen begrenzten
Zeitraum (Mietzeit) zu diesen Mietbedingungen ist.
- Abschluss des Mietvertrages
Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und
Eigentümer der jeweiligen Immobilie sind die von der Firma "CCVS"
herausgegebenen Objektinformation, in denen das jeweilige Mietobjekt
mit den individuellen zusätzlichen Mietbedingungen und Mietpreisen
vorgestellt wird. Die in unseren Objektinformationen oder sonstigen
Unterlagen angegebenen Preise betreffen den Zeitraum der jeweiligen
Herausgabe dieser Unterlagen. Soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt
werden, sind sie unverbindlich. Preisänderungen zwischen Herausgabe
dieser Unterlagen bzw. Kataloge und Vertragsschluss bleiben daher
vorbehalten. Die Mieter übersenden als Vertragsangebot auf dem
dafür vorgesehenen Formular eine schriftliche Mietanmeldung an
die Firma "CCVS". Der Mieter hält sich an dieses Vertragsangebot
eine Woche gebunden. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung
der schriftlichen Mietzeitraumbestätigung (Bestätigung) zustande,
die entweder durch den Eigentümer selbst oder durch die Firma
"CCVS" in Vollmacht für den Eigentümer unterzeichnet ist. Die
Bestätigung enthält den verbindlichen Mietpreis, die bestätigte
Mietzeit, die Zahlungsbedingungen, die Anzahl der Mieter sowie
eventuelle Sonderbedingungen des Mietobjekts. Eine Abänderung
des Mietvertrages ist nach Erhalt der Bestätigung nur noch möglich,
wenn der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Für den diesbezüglichen
Aufwand ist die Firma "CCVS" berechtigt eine Pauschalvergütung
von 50,00 EUR zu berechnen.
- Nebenkosten
Die Kosten für Müllabfuhr, etc., die während der Mietzeit anfallen,
sind grundsätzlich Bestandteil des Mietzinses, es sei denn, dass
in der Objektinformation ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
Wasser, Strom und Gas sowie die Kosten einer Endreinigung des
Mietobjektes sind nicht im Mietpreis enthalten und zusätzlich
zu erstatten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich
vereinbart. Der zurzeit gültige Verbrauchspreis beträgt bei Strom
0,30 EUR per KW/h für Wasser 2,80 EUR/m³ und Gas 3,50 EUR/m³.
- Kaution
Ist in der Objektinformation die Gestellung einer Kaution für
das Objekt vorgesehen, so ist diese Kaution mit der zweiten Rate
des Mietzinses an den Vermieter zu zahlen. Die Kaution wird unverzinst
ca.4 Wochen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter abgerechnet.
Mit der Kaution werden die Nebenkosten gem. Ziff. 3 dieser Mietbedingungen
verrechnet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung von vom Mieter
am Mietobjekt verursachten Schäden. Zahlt der Vermieter die Kaution
bedingungslos zurück, schließt dies eine spätere Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen nicht aus, noch wird hierdurch die
Beweislast umgekehrt.
- Zahlungen
Der Mieter zahlt den in der Mietbestätigung vermerkten Anzahlungsbetrag
innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an die Firma "CCVS",
auf ein von ihr angegebenes Konto. Der über den Anzahlungsbetrag
geschuldete restliche Mietzins ist spätestens 40 Tage vor Mietbeginn
auf dem angegebenen Anderkonto des Vermittlers eingehend zu zahlen.
Zu diesem Zeitpunkt sind auch die in der Mietbestätigung ausgewiesenen
Kosten für Endreinigung auszugleichen. Bei Zahlungen gehen etwaige
Bankgebühren/Spesen immer zu Lasten des Mieters. Hält der Mieter
die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den
Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, der
schriftlich mit eingeschriebenem Brief erklärt werden muss. Tritt
der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters zurück, ist der
Mieter verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen,
sollte es dem Vermieter nicht gelingen, eine Ersatzvermietung
vorzunehmen. Ist es dem Vermieter nur möglich, eine Ersatzvermietung
zu einem geringeren als den vertraglich vereinbarten Mietpreis
vorzunehmen, ist der Mieter verpflichtet, die Differenz als Schadenersatz
zu zahlen. Darüber hinaus verbleibt die vertraglich vereinbarte
Anzahlung bei der Firma "CCVS" zur Abgeltung des durch den Nichtmietantritt
entstehenden weiteren Schaden. Die Geltendmachung eines höheren
bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter ist
durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen .
- An- und Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 17:00 Uhr übernommen und
muss am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zurückgegeben werden.
Sofern der Mieter andere An- oder Abreisezeiten wünscht, muss
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Der exakte Rückgabezeitpunkt
ist vom Mieter spätestens 2 Tage vor dem Abreisetag mit einem
Beauftragten des Vermieters vor Ort zu vereinbaren. Sofern der
Mieter der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes nicht nachkommt,
ist er verpflichtet, die dem Vermieter hieraus entstehenden Schäden
abzugelten. Diese werden dem Mieter mitgeteilt und mit der von
dem Mieter geleisteten Kaution verrechnet, sofern diese hierzu
ausreicht.
- Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren in die Mietsache ist grundsätzlich
untersagt, es sei denn, dass dies zwischen den Vertragsparteien
schriftlich vereinbart und in der Mietbestätigung ausdrücklich
vermerkt ist.
- Nutzungsberechtigte
Nur der/die in dem Mietantrag bezeichnete(n) Person(en) ist/sind
während der Mietzeit berechtigt, das Mietobjekt zu nutzen. Das
Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige
oder teilweise Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Sollte der Mieter nachträglich beabsichtigen,
das Mietobjekt dritten Personen ganz oder teilweise zu überlassen
oder Gäste aufzunehmen, so ist vorher die Zustimmung des Vertreters
des Vermieters vor Ort einzuholen oder den Vermittler per Fax
zu benachrichtigen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt,
den vereinbarten Mietzins anteilig zu erhöhen und den Erhöhungsbetrag
mit der Kaution zu verrechnen. Die nichtberechtigte Aufnahme Dritter
durch den Mieter berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung
des Mietvertrages ohne Rückerstattung nicht verbrauchter Mietkosten.
-
Mietobjekt
Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten
Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich
bewohnbar ist. Die Vertragsparteien sind sich hierbei darüber
einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch zahlreiche
verschiedene Personen genutzt wird und daher einer erhöhten
Abnutzung unterliegen kann. Geringfügige Mängel, die den vertragsgemäßen
Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z.B.
fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentliche
kurzzeitige vom Vermieter nicht zu vertretende Stromausfälle
und Ausfälle der Wasserversorgung, der Ausfall technischer Geräte
etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder
zu Schadenersatz. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen
ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördlichen
Anordnungen oder Auflagen oder nicht von vom Mietobjekt des
Vermieters ausgehenden Belästigungen durch Schallimmissionen,
Baumaßnahmen, Ungezieferplage etc., beeinträchtigt wird. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines
Beauftragten zurückzuführen sind. Mängel der Mietsache, die
deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur
Mietpreisminderung, wenn er zuvor den örtlichen Beauftragten
des Vermieters auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung
aufgefordert hat und wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen
Frist nicht beseitigt worden ist. Eine Haftung für Schäden am
Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht
werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines
lokalen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters,
die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt
und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt.
Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die
in den Unterlagen der Firma "CCVS" enthaltenen Objektbeschreibungen
basieren auf Angaben des jeweiligen Eigentümers. Obwohl die
Firma "CCVS" die angebotenen Objekte stichprobenartig überprüft,
ist eine Haftung der Firma "CCVS" für den Inhalt der Prospekte
ausgeschlossen, soweit "CCVS" nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt hat .
- Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln,
alle mit der Bestätigung zugesandten Protokolle auszufüllen und
aufzubewahren sowie alle während der Mietzeit entstandenen Schäden
und Mängel (Reklamationen) am Mietobjekt dem Eigentümer oder seinem
Beauftragten vor Ort sowie der Firma "CCVS" unverzüglich zu melden,
da ansonsten - z.B. nach Rückkehr - seitens des Vermittlers keinerlei
Einfluss-möglichkeit mehr besteht, bzw. "CCVS" seitens der jeweiligen
Eigentümer nicht mehr zum eingreifen befugt ist. Die Meldung an
die Firma "CCVS" erfolgt per E-Mail oder Telefax. Bei der Ankunft
festgestellte Mängel sind vom Mieter innerhalb einer Frist von
24 Stunden ab Übernahme des Objekts anzuzeigen. Nach Ablauf dieser
Frist tritt eine Beweislastumkehr dahingehend ein, dass der Mieter
beweisen muss, dass die Mängel nicht von ihm verursacht wurden.
Der Vermieter ist berechtigt, alle vom Mieter zu vertretenden
Schäden ohne weitere Nachfristsetzung beseitigen zu lassen und
die Kosten hierfür mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen
die Kosten für die Beseitigung der Schäden den hinterlegten Kautionsbetrag,
so hat der Mieter auf entsprechende Abrechnung den übersteigenden
Schadensbetrag unverzüglich auszugleichen. Für die Einhaltung
der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und sonstigen Vorschriften ist
der Mieter verantwortlich.
- Reinigung und Instandhaltung
Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung
des Mietobjekts. Das Objekt ist bei der Übergabe in besenreinem
Zustand zurückzugeben. Anfallender Müll ist in Plastiksäcken in
den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Diese Behälter
sind einmal pro Woche zur Leerung durch die örtliche Müllabfuhr
an den Straßenrand zu stellen. Der Tag der Müllabfuhr ist beim
Beauftragten vor Ort zu erfragen. Einrichtungsgegenstände sind
in funktionsfähigem, lebensmittelsauberem Zustand zu halten und
in diesem Zustand am Abreisetag zu übergeben. Kommt der Mieter
dieser Reinigungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt,
diese Reinigungsarbeiten zusätzlich zur Endreinigung auf Kosten
des Mieters vorzunehmen. Diese hierfür anfallenden Kosten werden
ebenfalls mit der Kaution verrechnet.
- Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages sollen schriftlich
erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung
ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Vereinbarung
im Übrigen nicht berührt. Für die unwirksame Regelung gelten dann
die gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen auf Mieterseite
haften für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen
als Gesamtschuldner. Die Mieter erteilen einander Vollmacht Erklärungen
des Vermieters entgegenzunehmen. Bei abweichenden Erklärungen
der Mieter gilt die erste dem Vermieter zugegangene Erklärung.
Für Rechtsstreitigkeiten aus dem
Mietvertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Stand 20.04.18
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